CMS Technik & Kompetenz
TÜV ABE/ECE
Für alle CMS-Räder liegt eine ABE-Bescheinigung vor. Aufgrund der seriennahen Einpresstiefen und Radgrößen entfällt bei den meisten Anwendungen die Eintragungspflicht. Aufgrund europäischen Richtlinien der Economic Commission for Europe ECE R124 verlangt der europäische Rädermarkt immer mehr nach Rädern mit ECE-Norm. ECE Räder sind „Nachbauräder“ welche sich in den technischen Abmessungen am Originalrad orientieren, die bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Die Räder sind von außen mit dem ECE Symbol und der ECE-Genehmigungsnummer gekennzeichnet. Es müssen keine Unterlagen mitgeführt werden.
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